Nutzungsbedingungen für Kunstrasenplätze und Funktionsgebäude der SpVgg SV Weiden
1. Allgemeines
1.1
Mit der Buchung eines Kunstrasenplatzes und/oder des Gebäudes erklären sich die Nutzer mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden und kennen diese an. Bei Verstößen behält sich die SpVgg SV Weiden vor, den laufenden Trainings- bzw. Spielbetrieb zu unterbrechen und die weitere Nutzung der Anlage befristet oder auf Dauer zu untersagen.
1.2
Eine Nutzung der Anlage ist nur nach ordnungsgemäßer Buchung und vorheriger Bezahlung möglich.
1.3
Das Gelände darf nur in Anwesenheit einer, vom Nutzer bestimmten Aufsichtsperson (Trainer, Übungsleiter, Lehrer, etc.) in Anspruch genommen werden. Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung dafür, dass die Anlage nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen genutzt wird.
1.4
Der Mieter verpflichtet sich, diese Nutzungsbedingungen einem möglichen Spielpartner zur Kenntnis zu geben und dessen Anerkennung zu bestätigen.
1.5
Anweisungen von Funktionären der SpVgg SV Weiden sind in jedem Fall Folge zu leisten, auch wenn diese nicht im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen stehen.
1.6
Die Plätze und Kabinen mit allen Ausstattungsgegenständen sind vor und nach der Benutzung auf sichtbare Schäden und Mängel zu überprüfen und unverzüglich der SpVgg SV Weiden zu melden. Die Aufsichtsperson des Mieters hat sicherzustellen, dass schadhafte Anlagen und Geräte nicht benutzt werden.
1.7
Der Mieter muss eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung vorweisen können.
Der Mieter hat vor der Nutzung eigenverantwortlich eine Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
1.8
Der Mieter haftet für Schäden, die er oder seine Mitglieder an der Anlage oder deren Zubehör verursacht. Die SpVgg SV Weiden ist berechtigt, Schäden auf Kosten des Mieters selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
1.9
Die SpVgg SV Weiden haftet gegenüber dem Mieter nicht für Verletzungen, Schäden oder Verlusten von Gegenständen, die im Rahmen der Nutzung der Anlage auftreten können. Für Schäden Dritter, die im Zusammenhang mit dem Trainings- und Spielbetrieb der überlassenen Anlage entstehen, stellt der Mieter die SpVgg SV Weiden frei.
1.10
Die Räum- und Streupflicht der Wege zum Gebäude und zu den Plätzen bei Schnee und Eis obliegt während der Nutzung dem Mieter. Die Räumung der Plätze übernimmt die SpVgg SV Weiden und ist für Vereinsfremde verboten. Die sich aus witterungsbedingten Einflüssen ergebenden Verkehrssicherungspflichten übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
1.11
Der Mieter ist für die Abwicklung der Spiele als Platzverein selbst verantwortlich. Satzungen und Ordnungen des BFV sind vom anmietenden Verein zu erfüllen. Für die Stellung eines Ordnungsdienstes und die Sicherstellung der Platzdisziplin ist der Mieter zuständig.
1.12
Die SpVgg SV Weiden behält sich vor, die Nutzung der Plätze und/oder des Funktionsgebäudes kurzfristig aus wichtigen Gründen (z. B. Unbespielbarkeit der Plätze) zu verbieten. Kommt dadurch keine Nutzung zustande, wird einvernehmlich ein Ersatztermin gesucht. Lässt sich kein Ersatztermin finden, wird der Mietpreis zurückerstattet.
1.13
Auf dem gesamten Gelände ist offenes Feuer bzw. das Abbrennen von Pyrotechnik sowie Rauchen untersagt.
1.14
Ein Verkauf von Speisen und Getränken durch den Mieter ist auf dem Gelände nicht gestattet.
1.15
Hunde müssen auf dem gesamten Gelände an der Leine gehalten werden. Die Plätze dürfen von Tieren nicht betreten werden.
1.16
Für den Fall, dass ein Rettungseinsatz erforderlich wird, verfügen die Kunstrasenplätze über Zugangstore für den Rettungsdienst. Sollte der Rettungsdienst gerufen werden, muss die zuständige Ansprechperson der SpVgg SV Weiden sofort benachrichtigt werden, damit die Tore umgehend geöffnet werden können.
1.17
Stornierungsgebühren sind wie folgt gestaffelt:
- Bis 14 Tage vor Nutzung kostenfreie Stornierung
- 13 - 4 Tage vor Nutzung Stornogebühr 50%
- ab 3 Tage vor Nutzung 100%
2. Kunstrasenplätze
2.1
Es darf ausschließlich der dem jeweiligen Nutzer zugewiesene Platz betreten werden. Andere (Kunst- und/oder Rasen-) Plätze dürfen nicht betreten oder durchquert werden. Zuschauer dürfen lediglich die befestigten Wege nutzen, das Betreten der Plätze ist ihnen untersagt.
2.2
Benötigtes Equipment muss von den Mietern selbst mitgebracht werden. Groß- und Kleinfeldtore stehen zur Verfügung. Das Anbringen und Unterstellen privater Gegenstände und Geräte ist nur mit Genehmigung der SpVgg SV Weiden gestattet. Für evtl. abhanden gekommene oder beschädigte Geräte haftet die SpVgg SV Weiden nicht.
2.3
Die Plätze dürfen nur mit geeignetem und sauberem Trainingsmaterial benutzt werden. Gegenstände, welche die Plätze schädigen könnten (z. B. Spieße), dürfen nicht genutzt werden.
2.4
Die Plätze dürfen ausschließlich mit Turn-, Multinocken-, und Nockenschuhen mit Nocken aus Leder, Gummi oder Kunststoff betreten werden. Schraubstollen aus Keramik, Stahl oder Aluminium, metallische oder scharfkantige Sohlen, Mischsohlen, Straßenschuhe und Schuhe mit hohen Absätzen sind nicht zugelassen. Das Schuhwerk ist vor Betreten der Plätze zu reinigen.
2.5
Die Plätze sind ausschließlich für Ballsportarten geeignet. Andere Aktivitäten sind vorab von den Verantwortlichen der SpVgg SV Weiden zu genehmigen. Das Befahren der Plätze mit Rollern, Fahrrädern, Skateboards, Rollschuhen, etc. ist verboten.
2.6
Die Plätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen. Bewegliche Tore und andere genutzte Geräte sind wieder vom Feld zu räumen.
2.7
Die Plätze sind von sämtlichen Verschmutzungen freizuhalten. Entstehender Abfall (z. B. Trinkflaschen, Tape-Bänder u.a.) ist zu entsorgen. Glasflaschen oder Gläser sind verboten.
2.8
Kaugummi kauen, Spucken und Ähnliches ist zu unterlassen. Der Verzehr von Speisen ist auf den Plätzen untersagt. Von der Nutzung der Plätze ausgeschlossen sind Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
2.9
Das Klettern an und in den Tornetzen sowie an der Umzäunung der Plätze ist verboten.
3. Funktionsgebäude
3.1
Der Zutritt zum Gebäude ist nur Spielern, Trainern und Funktionären gestattet. Zuschauer dürfen das Gebäude zur Benutzung der Toiletten über den rechten Seiteneingang betreten und verlassen.
3.2
Das Befahren und Beparken des direkten Stadionsgeländes (ab Zuschauereingang bzw. Tor) ist für Mieter und deren Besucher nicht gestattet.
3.3
Die Mannschaften dürfen nur die ihnen zugewiesenen Kabinen und Räume und nur zu den vereinbarten Zeiten nutzen.
3.4
Die Kabinen müssen nach der Benutzung in ordentlichem Zustand und mindestens besenrein zurückgelassen werden. Während des Zeitraums der Nutzung ist eine Kaution in Höhe von 50€ in bar für die Kabine(n) zu hinterlegen.
3.5
Bei Verschmutzungen, die eine weitere Nutzung einschränken oder ausschließen, werden die Reinigungskosten dem Mieter auferlegt.
3.6
Die Einnahme von Alkohol ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
3.7
Für den Verlust oder die Beschädigung von in den Umkleiden abgelegte Sachen haftet die SpVgg SV Weiden nicht.